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Tesyev Rechtliche Satzung





Die Rechtliche Satzung der Stiftung von Sport, Hilfe und Ausbildung der Behinderten in der Türkei



I. Teil Gründungsbedingungen


Gründung
Artikel 1 - Rechtlich und entsprechent den Bedingungen des Gesetzes, wird der Öffentlichkeit mitgeteillt;dass mit dem 4. Notar von Beyoğlu am 19. Februar 1999 und Nr. 4881 und am 18. Juni 1999 mit Nr. 21352 bestaetigtes, İstanbul Amtsgericht 11. Rechtsgericht am 13. Juli 1999 E.1999/198 Nr.,K.1999/418 Nummer registriertem Beschluss, ist die Stiftung “ Sport, Hilfe und Ausbildung der Behinderten in der Türkei’’ (Tesyev) gegründet worden.

‘’Die Stiftung des Sport, Hilfe und Ausbildung der Behinderten in der Türkei’’ ist in den folgenden artikeln mit der Abkürzung ‘’Stiftung’’ aufgeführt.

Zentrale und Filialen
Artikel 2 – Die Stiftungszentrale befindet sich in der Adresse ‘’Hattat Halim Sokak No:13 K:3 Balmumcu / İstanbul.’’ Mit der Bestaetigung des Vorstandsbeschlusses und der Genehmigung der zustaendigen Behörden, hat die Stiftung das Recht, sowohl im Inland als auch im Ausland Filialen, Büro’s und Vertretungen zueröffnen.





3.1.Ausbildungs und Lehreaktivitaeten: 
3.1.1.Unterstuetzungen und Hilfeleistungen für die hierfür benötigten Architekturmaessungen,  Einstellungen der gesammten Privaten oder Staatlichen Ausbildungsstellen, sowohl im Grundvorbereich als auch in der ergonomischen Umstellung. In diesem zusammenhang eine feste zusammenarbeit mit allen Ausbildungsbreichen und Schulen zuleisten und diese Arbeiten zu unterstützen.





3.1.2.Um den Behinderten Schülern auch eine gute Gelegenheit in der Ausbildung / Lehre bieten zu können, moderne Musterschulen, Vorschulen, Hauptschulen, mittlere Reife Lizenzen und Hochlizenszschulen zugründen, Gründungen unterstützen und mit nationalen und internationalen Behörden gute Zusammenarbeit leisten.






3.2. Sportliche Aktivitaeten
3.2.1. Nach dem Normen der entsprechenden international akzeptierten und klassifizierten Behinderungen der Behinderten, ist das Ziel nachzuforschen, was sie ausserdem, in unserem Lande schon gemachten Sportsaktivitaeten, noch taetigen koennen.

3.2.2.Nachforschung nach den noetigen Geraeten, welche für die Behinderten im  alltaeglichem Leben als auch diese bei Sportsaktivitaeten nötig sind. Diese notwendigen Geraete vom Inland oder vom Ausland zu versuchen herbeizuschaffen. Technishe mitarbeit um die Produktionstechnologie der entwickelten Laendern mitzubekommen und mit den grossen Heimischen Unternehmern eine Partnerschaft zu koordinieren insbesondere diese Führen zu lassen. Ausserdiesem auch zu versuchen Sportanlagen zu gründen, und auch in den schon vorhandenen Sportsanlagen für Behinderte die entsprechenden Umstellungen zu machen,


3.2.3 Mit den bennanten Themen Bildungsprogramme zuorganisieren und in diesem Rahmen sowohl für die Sportler, als auch für die Trainer oder  Schiedsrichter Ausbildungskursen mit der Zusammenarbeit des Sportsverband der Behinderten, dazubeitragen.

3.2.4.In verschiedenen Behinderten Gruppen und Sportsbranchen, Sportvereine zugründen und bei der Gründung behilflich zu sein

3.2.5. Für diese Sportsbranchen technische und administrative Personale  zuerziehen, mit diesem Zweck im Inland als auch im Ausland Lehre und Stipendium zu verteilen, wenn es benötigt ist, Sportsschulen und Ausbildungszentralen im İnland zu eroeffnen oder die vorhandenen zu unterstützen.

3.2.6. Die besonderen begabten behinderte Sportler, die sich in der National Mannschaft befinden und in vershiedenen internationalen Veranstaltungen  Erfolge bekommen haben, zu unterstuetzen. Diese Sportler in höchsterweise  zu motivieren und sie an die höchste und beste Produktivitaet zu bringen.

3.2.7.Die türkischen Behinderten Sportlern, In Sachen aller Forschungen, Verlag, Dokumentation behilflich zu sein und zu unterstützen.

3.2.8.Ein Sportkomplex aufzubauen, worin die Behinderten Sport machen koennen. Diese Sportanlagen zu errichtigen, planen, alle Wartungen, Umbauungen, Reperaturen, Verwaltung und Kontrollen zu machen und alle hierfür benögtigten Kosten zu Übernehmen.

3.2.9.Die nötigen Erlaubnisse zu bekommen um in den nationalen und Internationalen Veranstaltungen und Wettspielen teilnehmen zukönnen.

3.2.10. Zusammenarbeit mit aehnlichen Instituten bezüglich Behindertensport und Freizeitaktivitaeten

3.3.Hilfe und Unterstützungsaktivitaeten:

3.3.1. Wenn es nötig ist, die Sportverbaende und Sportvereine die mit den Behinderten in Verbindung sind, Finanziell zu unterstützen,

3.3.2.In Verbindung mit den internationalen Behinderten Vereine und Verbaende zu sein. Die Sportler, die Vereine und diese Vebaende die in verschiedenen Sportveranstaltungen teilnehmen auch Finanziell zu unterstützen. 

3.3.3. In jeder Phase der Ausbildung/Lehre der behinderten Schülern, sowohl im İnland als auch im Auslaend, dass Lehrstipentium der Schülern aus dem eigenen finanziellen Quellen zu leisten, oder mit Sponsoren zu unterstützen.

3.3.4.Alle technischen Ausstattungen, welche für die Ausbildung, Sport, Gesundheit und Rehabilitation der Behinderten nötig sind, vom Inland und/oder vom Ausland zu beschaffen. Diesen Menschen, die es nötig haben, finanzielle Hilfe und Unterstüzung zu geben, damit Sie ein normales Leben weiterführen koennen.



3.4.Public Relation Aktivitaeten:

Broschüren, Videokasetten, CD’s, DVD’s, Filme, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge und Bücher zu veröffentlichen, Konferenze, Versammlungen Sitzungen,Symposiums, Bekanntmachungen, Messen, Ausstellungen, Sommerkaemps, Veranstaltungen, Wettspiele, Reisen, Ausflüge und Wissenschaftliche Besprechungen zuorganisieren.

Um all diese oben genannten Punkte und Ziele erreichen zu koennen, muss eine gute Zusammenarbeit mit dem Jugend und Sportsministerium, Jugend und Sportsamt, Türkischen Behinderten Konfederation, mit dem Ausbildungsministerium, mit der Türkischen Armee, mit dem Türkischen Behinderten Sportsverband, mit der Türkischen Nationalen Olympiadenkomittee,mit dem Türkischen Nationalen Paralympisches Komittee, Inlaendısche und auslaendische Sportsakademien, Sportsvereine, Behinderte Verwaltung des Ministerpraesindenten, Ausbildungsministerium spez. Fach Ausbildung und Beratungsstelle, Sports Physischtherapoiten und in der Türkei bestehende verschiedene Behindertenstiftungen, Vereinen, Sportsvereinen oder sonstige Organisationen, gemacht werden.

Auflistung der Zwecke und Diensleistungen



Artikel 4- Der Stiftungsvorstand, bestimmt die Reihenfolge der Aktivitaetendurchführung des im offziellen Wechsel aufgeführten Zwecke und Dienste, dass im Jahresbudget vorgesehene reale Einkommen und Kosten entsprechent und dieses vom Verwaltungsrat bestaetigen und demzufolge jaehrlichem Arbeitsprogramm festlegen und durchführen lassen.



Artikel 5 - Die Stiftung hat für ihre Zwecke und im Rahmen der rechtlichen Begrenzung, entsprechent dem Zivilrecht Artikel 48 folgende Erlaubnisse und Vollmachten:

Unbegrenzte Immobilien, Anlagen, jede Art von Wertgegenstaenden durch Stiften, Erb,Testament, Einkauf und Miete in Eigentum zu nehmen zu benutzen, entsprechent den Stiftungsregularien die im Eigentum besitzende zu verkaufen, zu übertragen zu übergeben, dessen Einkommen zu nehmen und auszugeben. Die Stiftung hat dass Recht, die Anlagen, welche das Eigentum der Stiftung ist,  untransportierbare Waren oder diese Einkommen ein oder mehrmals als Investition einzusetzen. Vorbehaltlich, dass es nicht gegen die Stiftungsvorschriften ankommt, teilweise oder ganz als spezifisches Eigentum in Form v. Spenden oder Testament, in Einkaufsform oder andere Wege erhaltene Waren oder untransportierbare Waren und Finanzvermögen für Verwaltung und Einsparung auszugeben. Mit dem Ziel die Ertraege des Stiftungs zu erhöhen, Aktien, Wertpapiere, Finanzpapiere, Sparfonds, Sparzertifikate, Staatspapiere und sonstige Investitionen, wenn es der Stiftung zu Gute kommt, diese zu bewerten oder zu verkaufen; Zusammenarbeit mit den inlaendischen und/oder auslaendischen aehnlichen Stiftungen, von denen Hilfe und Spenden entgegenzunehmen und die entsprechenden Vertraege zu machen.


im Rahmen des rechtlichen Vorschrift und die hierfür ausgestellten Erlaubnisse zubekommen, um Hilfen und Spenden einzusammeln, um die Einkommen zu erhöhen, welche für diese Zwecke ausgegeben werden, mit diesen Wertgegenstaenden an Unternehmen sich zu beteiligen, dagegen Gewinnzuteilung  anzunehmen. Gebrauchsrecht, Pfaendung und Hypotheke auf die untransportierbaren Vermögen so wie beschrieben zu akzeptieren, diese Rechte zu benutzen, schon vorhandene und eingeplante Einkommen und mit abzuschliessenden Vertraegen diese Transportier und untransportierbaren Vermögen einschliesslich Verpfaendung, alle Sicherheiten


zu bekommen, gültige Bankabsicherungen zu akzeptieren, für die Interessen des Stiftungs zu leihen, all diese Anlagen als Sicherheit anzuzeigen, Bürgschaften oder sonstige Sicherheiten zu leisten, Einkommen aus allen vorhandenen und noch zu leistenden Projekte entsprechend den Vorteilen der Stiftungs Ertraege zu erzielen und wieder mit dem gleichen Zweck, diesen Prinzipien entsprechent wirtschaftliche Betriebe aufzubauen, diese selbst oder zustaendigen Verantwortlichen zu führen und leiten lassen. Um eine oder allen Punkten der Stiftungsbeitraege zu leistende und diesen zu Gunsten und benötigten Schritte zu unternehmen, einzusparen, Anlagen zu investieren oder Vertraege abzuschliessen; wiederrum entsprechent den Vorteilen für die Stiftung mit Personen oder Firmen Partnerschaften abzuschliessen, aus schon bestehenden Unternehmen Aktien zu kaufen und mit diesen Kooperationen zu taetigen.

Die Stiftung darf diese Rechte und Ertraege/Einkommen nicht in unrechtlichen und nicht zugelassenen Zwecken benutzen,

Zweck und Dienst/Aufgabenbereich
Artikel 3 -
Die Stiftung bezweckt unterallem auch ”das sich die 7.000.000  Behinderten Menschen, die in unserem Land leben, genauso wie die Menschen die nicht Behinderten sind, die gleiche Ausbildungsmöglichkeiten bekommen und durch den aktiven Gebrauch des Sports, wieder das Selbstvertrauen zuruckzufinden und sich als glückliche individuelle Personen am Leben sich wieder zu beteiligen”

Die Dienstleistungen/Aufgaben entsprechen den Zwecken des Stiftungs sind wie gefolgt;





Rechtliches Abwicklungsrecht